..::Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB::..

Allgemeine und Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma  ..::top.promotion::..,

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten unmittelbar und ausschließlich für alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung wirksam. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebot und Abschluss

2.1 Angebote erfolgen stets freibleibend. Die in Werbeanzeigen, im Internet oder in sonstiger Weise angebotenen Waren stellen kein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner zu bestellen.
2.2 Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3 Bestellungen werden erst wirksam, wenn sie von
..::top.promotion::.., schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform wird auch durch Zusendung eines Telefaxes gewahrt. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
2.4 Soweit unsere Verkaufsmitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das schriftlich Vereinbarte hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets schriftlicher Bestätigung.
2.5 Das von dem Vertragspartner gemachte Angebot kann von
..::top.promotion::.., innerhalb von 2 Wochen durch eine Auftragsbestätigung angenommen werden. In der Zeit ist der Vertragspartner an sein Angebot gebunden. Wir sind sowohl zur Ablehnung als auch zur Begrenzung des Angebots auf eine bestimmte Menge berechtigt.
2.6 Wir behalten uns vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Vorbelieferung oder einer unsere Bevorratung übersteigenden Anzahl an Vorbestellungen, nicht oder nur teilweise zu leisten. Das trifft nur für den Fall zu, dass die Nichtlieferung nicht von
..::top.promotion::.., zu vertreten ist. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Vertragspartner unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3. Lieferfristen und Verzug

3.1 Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits oder eine mündliche Zusage durch Personen unserer Geschäftsführung vorliegt, beträgt die Lieferzeit bis zu ca. 1 Monat. Eine angegebene Lieferfrist gilt nur annähernd als vereinbart; sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner mit seinen vertraglichen (Mitwirkungs-) Pflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - im Verzug ist.
3.2 Bei Überschreitung von Lieferfristen und -terminen durch
..::top.promotion::.., darf der Vertragspartner bei einem Vorgehen nach § 326 BGB eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht unterschreiten.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3.4 Die Lieferfrist verlängert sich - auch während des Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden und von uns nicht zu vertretenden Hindernissen (insbesondere Produktionsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, Verzögerung der Zollabfertigung der Transporte oder politische Unruhen), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind; dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.
3.5 Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die unsere Lieferanten zu vertreten haben, müssen wir nicht einstehen; wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Schadensersatzansprüche gegen unsere Lieferanten an den Vertragspartner abzutreten.
3.6 Werden
..::top.promotion::.., nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßer kaufmännischer Beurteilung auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung bei dem Vertragspartner schließen lassen - insbesondere Zahlungsverzug bei früheren Lieferungen - sind wir berechtigt, vollständig Vorkasse oder adäquate Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten; die Bezahlung bereits erfolgter Teillieferungen wird sofort fällig.

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Lieferwege und -mittel werden durch ..::top.promotion::.., pflichtgemäß bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Zum Transport der Ware von
..::top.promotion::.., verwendete Europaletten verbleiben in unserem Eigentum. Sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Rückgabe bei nächster Lieferung), hat der Vertragspartner die Europaletten auf eigene Kosten spätestens 30 Tage nach Lieferung an uns zurückzusenden. Das Verstreichenlassen dieser Frist gilt als Kaufangebot für die entsprechenden Europaletten. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Vertragspartner unsere Anschaffungskosten für die Europaletten in Rechnung stellen.
4.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Vertragspartners verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr; in diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.4 Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Vertragspartner über; dies gilt auch bei Lieferung durch unsere eigenen Transportmittel und auch dann, wenn wir die anfallenden Transportkosten übernommen haben.

 

5. Preise und Zahlung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Versandlager zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Über bevorstehende Preisänderungen wird ..::top.promotion::.., den Vertragspartner spätestens vier Wochen vorher informieren.
5.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach Erteilung der Auftragsbestätigung zum Zwecke der Ausführung und Erfüllung des Auftrags eine Anzahlung in Höhe von 30% des Bestellwertes einschließlich anteiliger Kosten für Versand und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Fälligkeit des restlichen Betrags in Höhe von 70 % des Bestellwertes einschließlich anteiliger Kosten für Versand und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer tritt sofort ein, nachdem wir dem Vertragspartner die Bereitstellung der Ware mitgeteilt haben.
5.3 Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der darauf entfallenden Verzugsschäden verwandt.
5.4 Nur bei entsprechender Vereinbarung nimmt
..::top.promotion::.., diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung bei unseren Banken.
5.5 Schecks werden nur unter dem Vorbehalt pünktlicher Einlösung erfüllungshalber angenommen, nicht an Erfüllung statt. Die Zahlung gilt erst am Tage der Einlösung der Schecks als erfolgt.
5.6 Nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist
..::top.promotion::.., berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht, einen höheren Verzugszinsschaden oder sonstigen Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt uns vorbehalten.
5.7 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht zulässig.

 

6. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

6.1 ..::top.promotion::.., behält sich das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Vertragspartner im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Zu anderen Verfügungen über die Ware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und Verpfändung an Dritte ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Der Vertragspartner hat
..::top.promotion::.., über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht imstande ist, unsere außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Vertragspartner für den Schaden.
6.3 Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an
..::top.promotion::.., abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren weiterveräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten.
6.4 Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem - jederzeit möglichen - Widerruf im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet, seinen Abnehmer über die Abtretung zu benachrichtigen und
..::top.promotion::.., die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung auf seine Kosten an uns zu übersenden.
6.5 Entstehen dem Vertragspartner wegen Untergangs oder Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren Ersatzansprüche gegen Dritte, so werden diese bereits jetzt an uns abgetreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns über derartige Ansprüche umfassend und vollständig Auskunft zu erteilen.

 

7. Mängel und Gewährleistung

7.1 Für Mängel haften wir nur aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.2 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften hin zu untersuchen. Rügen sind innerhalb von 5 (fünf) Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen die gerügte Ware zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
7.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung von Mängeln oder sonstigen Schäden har der Vertragspartner die ordnungsgemäße Lagerung und Verwendung der Waren nachzuweisen.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden, aber auf die Verwendung der Ware zurückzuführen sind (Mangelfolgeschäden), bestehen nur nach Maßgabe des folgenden Abschnitts 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung   erkennbar den Zweck verfolgte, den Verwender gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
7.6 Für die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

8.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Regelungen.
8.2 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit; in jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Die Ansprüche verjähren sechs Monate nach Empfang der Ware durch den Vertragspartner.
8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Datenschutz  (siehe: ..::Datenschutz::..)

Der Vertragspartner wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

Des Weiteren machen wir schon hier den Vertragspartner darauf aufmerksam, dass wir seine personenbezogenen Daten & seine eMail-Adresse zu Werbezwecke für unsere Portale bei ..::top.promotion::.., übernehmen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen - ausser im Falle des Verkaufs unserer Portale / hier veräussern wir u.U. unsere Portale, auch diese Homepage, inclusive unserer Datenbanken mit Ihren personenbezogenen Daten, an einen zukünftigen Käufer. 
Ohne die, in diesem Falle, unwiderrufliche ! Genehmigung zur Weitergabe Ihrer Daten im Falle des Verkaufs eines unserer Portale der Fa.  ..::top.promotion::..,  an einen zukünftigen Käufer &/oder Teilhaber ist eine Anmeldung in unseren Portalen grundsätzlich nicht möglich ! Bei trotzdem erfolgter Anmeldung durch den Nutzer, um dann im Nachhinein die Löschung  seiner  Daten zu verlangen, erheben wir für die Löschung seiner Daten - pro Anmeldung - eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,50.- (in Worten: Fünfzehn/EURO/Fünfzig/CENT).

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von ..::top.promotion::..,. Wir sind jedoch berechtigt, auch den Gerichtsstand am Sitz bzw. Wohnsitz des Geschäftspartners zu wählen.
10.2 Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.



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